Kennzeichen fr Batterien:
Hinweis: Dieses Kennzeichen ist dann erforderlich, wenn die Lithiumzellen oder -batterien oder Natrium-Ionen-Zellen oder -Batterien nach der Sondervorschrift 188 oder 400 von den brigen Vorschriften des RID freigestellt werden knnen. Der Gefahrzettel nach Muster 9A muss dann nicht angebracht werden.
Das Kennzeichen muss die Form eines eines Rechtecks oder Quadrats mit einem schraffierten Rand haben. Die Mindestabmessungen mssen 100 mm in der Breite und 100 mm in der Hhe und die Mindestbreite der Schraffierung 5 mm betragen. Das Symbol (Ansammlung von Batterien, von denen eine beschdigt und entflammt ist, ber der (den) UN-Nummer(n) muss schwarz sein und auf einem weien oder ausreichend kontrastierenden Hintergrund erscheinen. Die Schraffierung muss rot sein. Wenn es die Gre des Versandstcks erfordert, drfen die Abmessungen/Linienbreite auf bis zu 100 mm in der Breite und 70 mm in der Hhe reduziert werden. Wenn Abmessungen nicht nher spezifiziert sind, mssen die Proportionen aller Merkmale den abgebildeten in etwa entsprechen.

* Platz fr die UN-Nummer(n)

Bemerkung: siehe bergangsvorschrift in Unterabschnitt 1.6.1.49:

"Das Kennzeichen gem der Abbildung 5.2.1.9.2, das den bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Vorschriften entspricht, darf bis zum 31. Dezember 2026 weiterverwendet werden."